Erweiterte Mutterschaftsvorsorge

Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge gibt es auch bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf eine Reihe weiterer medizinisch sehr sinnvoller Untersuchungen, die den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ergänzen. Die Kosten hierfür werden teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, teilweise stellen sie "Individuelle Gesundheitsleistungen" dar ( mit * gekennzeichnet). Diese werden nach den Sätzen der Gebührenordnung der Ärzte privat in Rechnung gestellt. 

 

5. - 8. Schwangerschaftswoche : Bluttests auf Infektionen*

Die Blutuntersuchung auf Antikörper von Toxoplasmose weist nach, ob Sie früher bereits eine Infektion durchgemacht haben und somit immun gegen diese Infektionskrankheit sind. Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft ist problematisch, da diese zu schweren Schäden an Gehirn und Augen des Kindes führen kann. 

 

Im Rahmen dieses Bluttests empfiehlt sich auch der Test auf weitere Antikörper zum Nachweis von Cytomegalie und das Parvo-Virus-B19 (Ringelröteln). Auch diese Infektionen können bei fehlender Immunität unbemerkt bei der Schwangeren ablaufen und zu Fehlbildungen beim Kind führen.

 

Diese Tests sollten, sofern keine Immunität vorliegt, ungefähr in der 20. als auch der 30. Schwangerschaftswoche wiederholt werden.

 

ab 10. Schwangerschaftsswoche: Harmony-Test*

Dieser neue Bluttest aus einer Blutprobe der Mutter ermöglicht die Untersuchung der kindlichen Chromosomen, 21, 18, 13 und der Geschlechtschromosomen, um häufige genetische Störungen und Fehlbildungen festzustellen.

 

11. - 12. Schwangerschaftswoche: Chorionzottenbiopsie*

Im Rahmen der Chlorionzottenbiopsie können Zellen des werdenden Kindes bereits sehr früh auf dessen Erbgut untersucht werden, um genetische Störungen und Fehlbildungen zu erkennen.

 

Diese Leistung wird bei Schwangeren ab 35 Jahren von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

 

12. - 14. Schwangerschaftsswoche: Erst-Trimester-Screening*

Das Ersttrimester-Screening ermöglicht eine Risikoabschätzung für drei häufige Chromosomenstörungen wie Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 und 18 als auch mögliche Fehlbildungen des ungeborenen Kindes. 

                                

13. - 15. Schwangerschaftswoche: Fruchtwasserpunktion*

Die Fruchtwasserpunktion ermöglicht es ebenso wie die Chorionzottenbiopsie, genetische Störungen und Fehlbildungen des werdenden Kindes auf Basis einer Zelluntersuchung zu erkennen. 

 

Diese Leistung wird bei Schwangeren ab 35 Jahren von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

 

ab der 20. Schwangerschaftswoche: Doppleruntersuchung 

In der zweiten Schwangerschaftshälfte wird  bei auffälligem 2. Basis-Ultraschallbefund eine Doppleruntersuchung durchgeführt. Hierdurch können Versorgungseinschränkungen der kindlichen und mütterlichen Gefäße frühzeitig erkannt werden.

 

22. - 35. Schwangerschaftswoche: 3 D/4D Ultraschall *

Die 3 D- Ultraschalldiagnostik in der Schwangerschaft ermöglicht eine räumliche Darstellung des ungeborenen Kindes beziehungsweise einzelner Körperpartien, wobei sich beim 4 D - Ultraschall zusätzlich Bewegungen darstellen lassen ("Baby-Fernsehen"). 

 

24. - 28. Schwangerschaftswoche: Großer Blutzucker-Belastungstest *

Mithilfe dieses Tests (OGTT) kann Schwangerschaftsdiabetes festgestellt werden, der unbehandelt ein großes Risiko für Mutter und Kind darstellt. Dieser von der Deutschen Diabetes Gesellschaft empfohlene 75 Gramm-Test bringt noch genauere Ergebnisse als der Kleine 50 Gramm-Blutzucker-Belastungstest, der von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

 

35. - 37. Schwangerschaftswoche: B-Streptokokkentest *

Eine der häufigsten lebensbedrohlichen Erkrankungen des Neugeborenen ist die Blutvergiftung mit B-Streptokokken. Die Infektion erfolgt bei der Geburt durch eine unbemerkte Keimbesiedelung im Genitalbereich der werdenden Mutter. Deshalb sollte diese Scheidenabstrich-Untersuchung nahe dem Entbindungstermin durchgeführt werden, um im Falle einer nachgewiesenen mütterlichen B-Streptokokken-Infektion während der Geburt vorbeugend ein Antibiotikum einzusetzen.

 

 

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Elena Rupp

Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe

 

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